AGB

Allgemeines

1.  Die nachstehenden Geschäftsbedingungen   gelten für alle gegenwärtigen und   zukünftigen Geschäftsbedingungen und sind ein wesentlicher Bestandteil der Leistungs-, Reparatur- und Verkaufsbedingungen der Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG und der mit der Nord-Süd Klimatechnik GmbH Co. KG abgeschlossener Liefer- und/oder Werkverträge und gelten uneingeschränkt, soweit die Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG nicht im Angebotstext oder im Text der Auftragsbestätigung etwas Abweichendes mit dem Besteller vereinbart.

2.  Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers verpflichten die Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG nur, wenn sie dem Besteller schriftlich zugestimmt werden. Eines Widerspruches gegen deren Geltung im Einzelfall bedarf es nicht. Vertragliche Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3.  Für Ausführungen von Bauleistungen gelten die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B als Ganzes und auszugsweise die Abrechnungsregelungen Teil C.

Angebote

1. Die Angebote der Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG sind verbindlich und maximal 25 Werktage gültig, außer es wurde im Angebot etwas Abweichendes mit dem Besteller vereinbart.

2. Angebote werden auf Grundlage von Angabe und/oder übersandten Unterlagen des Bestellers erstellt. Falsche oder Fehlerhafte Angaben seitens des Bestellers berechtigen nicht zu Mängelansprüchen.

3. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben sind maßgebend. Geringe Abweichungen gelten noch als vertragsgemäß. Die Angaben sind eine technische Darstellung und enthalten nur dann und im Einzelfall eine zugesicherte Eigenschaft, sofern dies ausdrücklich gesondert und schriftlich durch die

Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG bestätigt wird. Darüber hinaus behält sich die Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG Änderungen und Verbesserungen der Bauart und Ausführung und das Urheberrecht an allen Angebotsunterlagen, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnliches vor.

4. Angebote der Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG dürfen dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind individuell erstellte Unterlagen unverzüglich und unaufgefordert an die Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG zurückzusenden.

5. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Besteller zu beschaffen und der Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.

6. Für die Annahme von Aufträgen ist die schriftliche Auftragsbestätigung der Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG maßgebend. Auch eine Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer bedarf zu ihrer Wirksamkeit die schriftliche Bestätigung der Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG.

7. Die Auftragsbestätigung wird in schriftlicher Form (postalisch, per E-Mail oder per Fax) in angemessener Zeit erfolgen.

8. Durch eine Auftragserteilung und/oder einer widerspruchlosen Entgegennahme der Auftragsbestätigung erkennt der Besteller die Bedingungen der Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG bedingungslos an.

Lieferung und Fristen

1. Lieferzeiten/Lieferfristen beginnen erst mit der Auftragsbestätigung der Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG, jedoch nicht vor der technischen Klärung des Auftrages selbst und sind unverbindlich, sofern keine schriftliche Vereinbarung mit dem Besteller getroffen wurde.

2. Höhere Gewalt und andere außergewöhnliche Umstände berechtigen die Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG selbst bei garantierter Lieferzeit zur angemessenen Verlängerung der Lieferzeit oder nach der Wahl der Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG zum ganz oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag, ohne dass der Kunde Schadenersatzansprüche gegen die Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG zustehen. Dem Kunden wird für den Fall höherer Gewalt ebenfalls das Recht eingeräumt, ganz oder teilweisen vom Vertrag zurückzutreten. Die Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG informiert den Kunden unverzüglich nach Kenntnis über den Eintritt eines Falles höhere Gewalt oder umgekehrt. Als höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände gelten Insbesondere Behinderungen durch behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen, Verspätungen in der Anlieferung, Verspätungen in der Anlieferung von Zubehörteilen, Rohstoffen, Hilfsstoffen und Betriebsstoffen, Streik, Aussperrungen und sonstige Arbeitskampfmaßnahmen, Kriege und soweit diese zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unvorhersehbar waren und nicht durch die Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG zu vertreten sind.

3. Bei Verzögerungen der Lieferung oder Montage durch den Besteller trotz Hinweisung und/oder Aufforderung durch die Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG, so sind der Nord-Süd Klimatechnik GmbH die hierdurch entstandenen Kosten nach Stundenaufwand und etwaiger Zulagen wie Fahrzeiten, Fahrzeugkosten, Verpflegungskosten und dergleichen in Höhe der tatsächlichen angefallenen Kosten zu vergüten.

4. Bei Verzögerung durch die Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG so ist eine angemessene Nachfrist zu setzen, bevor der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen kann.

5. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit gegen die Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG setzen im jeden Fall voraus, dass diese von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungshilfen der Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Entstandener, unmittelbarer oder mittelbarer Schaden infolge gewöhnlicher Fahrlässigkeit wird von der Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG nicht ersetzt.

Zahlungsbedingungen

1. Der von der Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG angegebene Kaufpreis ist bindend.

2. Die Preise gelten nur bei ungeteilter Bestellung.

3. Es gelten ausschließlich die im Angebot angegebenen Zahlungsbedingungen.

4. Der Besteller ist nicht zum Skontoabzug berechtigt.

5. Zahlungen durch Schecks werden nicht angenommen.

6. Eintretende Preiserhöhungen während der Durchführung berechtigen die Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG zu einer Preisänderung/Preisanpassung.

7. Nicht vorhersehbare und/oder veranschlagte Arbeiten werden nach Stundenaufwand und etwaiger Zulagen wie Fahrzeiten, Fahrzeugkosten, Verpflegungskosten und dergleichen in Höhe der tatsächlichen angefallenen Kosten berechnet.

8. Kommt der Besteller seinen Zahlungspflichten nicht nach, so werden vor der weiteren Durchführung und/oder Inbetriebnahme alle Raten fällig. Die Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG behält sich das Recht vor die Anlage außer Betrieb zu setzen bis der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen in vollen Umfang nachgekommen ist.

Rücktritt

Tritt der Besteller von der Auftragserteilung zurück, so ist die Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG wegen Nichterfüllung vorbehaltlich weiterer Ansprüche berechtigt:

– Schadenersatz in Höhe von 30% des Nettoauftragswertes zu verlangen, vorbehaltlich eines höherer Schadenersatzes.

– gelieferte Ware abzuholen, wobei der Besteller die Herausgabe der Waren und/oder den Zutritt dazu nicht verwehren darf.

– Sämtliche angefallenen und/oder anfallenden Kosten wie Lagerkosten, Bearbeitungsgebühren und dergleichen die bis zum Wiederverkauf der zurückgenommenen Ware anfallen, werden durch den Besteller getragen. Die zurückgenommene Ware wird dem Besteller erst Bezahlt, wenn die Ware an einen neuen Besteller weiterverkauft und vollständig bezahlt worden ist. Der Rückkaufswert wird am Tag des Weiterverkaufs geschätzt.

 Mängelansprüche

1. Die Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelansprüchen seitens des Bestellers ist, dass der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist.

2. Beanstandungen zum Beispiel an falscher und/oder fehlerhafter gelieferter Waren und/oder Leistungen müssen der Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG innerhalb von 7 Werktagen nach empfang der Ware bzw. der Leistung schriftlich mitgeteilt werden. Bei nicht erfolgte Mitteilung ist die Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG von der Mängelhaftung befreit.

3. Die Verjährung beträgt bei neu gelieferter Ware 12 Monate ab Lieferung. Alle drehenden und elektronischen Bauteile 6 Monate ab Lieferung. Ausschlaggebend ist das Lieferdatum.

4. Der Beginn der Verjährung ist unabhängig von der Inbetriebnahme oder der Abnahme der vollständigen Anlage. Eine vollständige Anlage liegt auch dann vor, wenn noch keine Betriebsmittel und/oder eine Inbetriebsetzung aufgrund von nicht bauseitiger erbrachte Leistungen durchgeführt werden konnte.

5. Die Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG leistet keinen Ersatz für gelieferter Waren und/oder erbrachter Leistungen die durch Diebstahl, Feuer, Einbruch und dergleichen auf der Baustelle entstehen, auch dann, wenn noch keine Abnahme erfolgt ist.

6. Die Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG wird bei Mängelansprüchen nach eigener Entscheidung diese nachbessern oder Ersatz liefern. Hierzu hat der Besteller der Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren.

7. Mängelansprüche entfallen bei,

– Schäden durch höhere Gewalt z.B. Blitzeinschlag, Baggerarbeiten bzw. dergleichen,

– Mängeln durch Verschleiß, Überanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile,

– nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch und/oder Verschmutzung,

– außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse,

– unsachgemäße und/oder von fremder Seite durchgeführte Änderungen, Instandsetzungsarbeiten und/oder der Einbau von Teilen fremder Herkunft ohne vorherige Zustimmung der Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG und die daraus entstandenen folgen

– nicht eingehaltenen Wartungen und die hierbei vorgeschriebenen Prüfinhalte,

– Verlust von Betriebsstoffen wie Kältemittel, Öl und dergleichen

Haftung

1. Schadenersatzansprüche und/oder Folgeschäden jeglicher Art in dem gesetzlichen zulässigen Umfang gegen die Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG und/oder deren Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen.

2. Die Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG haftet nur bei vorsätzlichen und/oder grob fahrlässiger Handlung durch die Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG oder deren Erfüllungsgehilfen.

3. Die Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG haftet nicht für

– den Ausfall von montierter und/oder gelieferter Ware

– Warenschäden, Schäden an Produktionsgütern, Nutzungsausfällen und dergleichen

– Finanzielle Schäden, Gewinnverlusten und dergleichen

Verpackung, Versand und Entgegennahme

1. Die Verpackung erfolgt mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG haftet nur für Schäden, die auf eine mangelhafte Verpackung zurück zu führen sind, wenn sie durch die Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG oder Erfüllungshilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.

2. Der Versand geschieht grundsätzlich auf Kosten des Bestellers. Die Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG ist berechtigt, die Art des Transportmittels selbst zu bestimmen. Der Besteller kann keine Einwände gegen die Höhe der Kosten oder Geeignetheit der Versandart geltend machen, soweit er nicht spätestens vier Wochen vor dem vorgesehenen Versand genau schriftliche Anweisung gibt. Nur auf schriftlichen Wunsch des Bestellers und auf seine Kosten wird eine Versicherung der Lieferung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken veranlasst.

3. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand und/oder eine Teillieferung das Werk eines Vorlieferanten und/oder die Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG verlassen hat.

4. Angelieferte Gegenstände oder Teillieferungen sind, selbst wenn Sie Beanstandungen aufweisen, vom Besteller entgegenzunehmen.

Aufstellung und Montage

1. Vor der Aufstellung und Montage hat der Besteller, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, folgenden Vorleistungen auf seine Kosten und Risiken zu stellen und/oder zu übernehmen:

– Alle Erd-, Bau- und sonstige branchenfremde Nebenarbeiten einschließlich der dazu benötigten Fach- und Hilfskräfte und Werkzeuge.

– Alle zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen Bedarfsgegenstände, wie Gerüste, Hebezeuge und andere Vorrichtungen wie Keile, Unterlagen und dergleichen.

– Für die Aufbewahrung der Maschinenteile, Materialien, Werkzeuge genügend große, geeignete, trockene und verschließbare Räume, sowie angemessene Arbeits- und Aufenthaltsräume.

– Energie und Wasser an der Verwendungsstelle einschließlich der Anschlüsse Heizung und Beleuchtung.

– Geeignete und geebnete Anfahrtswege zu und an den Aufstellungsplätzen, sowie ausreichende Einbringungsöffnungen.

– Alle Vorarbeiten müssen soweit fortgeschritten sein, dass mit der Aufstellung und/oder Montage am Aufstellungsort sofort nach Ankunft der Liefergegenstände begonnen und die Aufstellung ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.

– Hilfskräfte, wie Handlanger und wenn nötig auch Maurer, Zimmerleute, Elektriker, Klempner und dergleichen sind in der von der Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG erforderlichen erachteten Anzahl zu stellen.

Bei nicht rechtzeitiger Stellung der oben genannten Leistungen können/werden diese, auf Kosten des Bestellers, durch die Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG beschafft.

2. Verzögert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch Umstände auf der Baustelle ohne das Verschulden der Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG, so hat der Besteller die hierdurch entstandenen Kosten der Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG nach Stundenaufwand und etwaiger Zulagen wie Fahrzeiten, Fahrzeugkosten, Verpflegungskosten und dergleichen in Höhe der tatsächlichen angefallenen Kosten zu vergüten.

3. Die von der Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG gelieferte und/oder aufgestellte Anlage und/oder Anlagenteile wie Kupferleitung, Elektroleitung und dergleichen müssen vom Besteller bis zur endgültigen Abnahme und/oder Inbetriebnahme gegen schädigende Einflüsse, Diebstahl und dergleichen geschützt und ggf. versichert werden.

4. Bei Pauschalpreis Bestellungen bleibt das übriggebliebenen Material Eigentum der Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG.

Instandsetzungsarbeiten, Kundendienst

1. Bei Instandsetzungsarbeiten, Reparaturen erfolgt die Berechnung nach angefallenen Stunden und/oder benötigter Materialien. Hierbei gilt folgendes:

– Es gelten die zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden Stundenverrechnungssätze der Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG für Arbeitszeiten sowie Überstunden und Sonn- und Feiertagszuschläge. Wartezeiten werden als Arbeitszeiten gewertet.

– An- und Abfahrtskosten sind vom Besteller zu vergüten.

– Fehlersuchzeit ist Arbeitszeit und vom Besteller zu vergüten, auch wenn der Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte.

– der Besteller den vereinbarten Termin versäumt.

– Der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wird.

– Mängel die sich erst während der Behebung anderer Mängel zeigen, dürfen durch die Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG erst nach Rücksprache mit dem Besteller behoben werden, außer es besteht Gefahr für Leib und Leben.

Abnahme und Abnahmeverzug

1. Nach Beendigung der Arbeiten hat der Besteller die Arbeit unverzüglich abzunehmen. Als Abnahme gilt auch die Anerkennung der Rechnung und/oder die Inbetriebnahme der Anlage durch den Besteller.

2. Bei Rechnungsstellung werden die Arbeitsberichte der Monteure der

Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG zugrunde gelegt. Verweigert der Besteller die Unterschrift der Arbeitsberichte wird dies durch den Monteur schriftlich im Arbeitsbericht vermerkt und der Besteller verliert das Recht die Rechnung der Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG zu beanstanden.

Eigentumsvorbehalt

1. Liefergegenstände und/oder bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG.

2. Werden Liefergegenständer der Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG mit einem anderen Gegenstand verbunden, so überträgt der Besteller, falls hierdurch Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung an die Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG.

3. Sollten die Liefergegenstände oder das Grundstück auf dem diese aufgestellt sind/werden, gepfändet, beschlagnahmt oder sonstwie durch dritte in Anspruch genommen werden z.B. infolge Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung so ist der Besteller verpflichtet, sofort auf das Eigentumsrecht der Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG hinzuweisen und die

Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG schriftlich hierüber zu informieren sowie die Pfändungsprotokolle der Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG zu übersenden.

4. Für die Zeit des Eigentumsvorbehaltes hat der Besteller die Liefergegenstände in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und alle erforderlichen Reparaturen und dergleichen unverzüglich gegenüber der Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG anzuzeigen.

Schlussbestimmungen

1. Sollten einzelne Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An Stelle der unwirksamen Klausel tritt die entsprechende gesetzliche Regelung.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche ist 88400 Biberach an der Riß.

 

Eberle & Hepp Heizungsbau GmbH & Co.KG, 88400 Biberach an der Riß